Kommunalwahl 2020 in Bayern: Wie fülle ich den Stimmzettel korrekt aus?
Die Wähler werden bei der Kommunalwahl 2020 in Bayern zwischen zwei und vier Stimmzettel erhalten: - einen gelben Stimmzettel für die Wahl des (Ober-)Bürgermeisters - einen rosa Zettel für die Wahl der Gemeinderats- oder Stadtratsmitglieder - weiterhin (sofern sie nicht in einer kreisfreien Stadt wohnen) einen hellblauen Zettel für die Landratswahl - sowie einen großen weißen Stimmzettel für die Wahl der Kreisräte.
Am einfachsten und unkompliziertesten ist die Wahl von Bürgermeister oder Landrat. Hier genügt ein Kreuz.
Bei der Wahl des Gemeinde- bzw. Stadtrats sowie bei der des Kreistags hat jeder Wähler so viele Stimmen, wie das Gremium Mitglieder zählt. Somit kann man je nach Gemeinde zwischen 8 und 80 Stimmen abgeben. Anders ausgedrückt: In Dörfern mit 8 Gemeinderäten hat man 8 Stimmen. In München mit 80 Stadträten, kann man 80 Stimmen vergeben.
In Burkardroth haben wir 20 Gemeinderäte, damit hat jeder 20 Stimmen.
Bei der Kreistagswahl hat man (je nach Größe des Landkreises) zwischen 50 und 70 Stimmen.
Kumulieren und Panaschieren: So kann man die Stimmen bei der Kommunalwahl verteilen
So würde es aussehen, wenn Schexing wählt: Der fiktive Ort, bekannt aus der BR-Kultserie „Der Kaiser von Schexing“, dient als Beispiel für unsere Wahlerläuterung zum Kommunalwahl 2020.
Verschiedene Möglichkeiten der Stimmabgabe gibt es beim Wahlzettel zum Stadtrat oder Kreistag:
Der Wähler kann es sich einfach machen und nur die Liste ankreuzen. Siehe Punkt „C“ in der Grafik: Mit einem Listenkreuz bekommt jeder auf der Liste aufgeführte Kandidat eine Stimme. Gesondert berechnet werden Häufelungen und Stimmen auf anderen Listen.
Viele verteilten ihre Stimmen lieber innerhalb eines Wahlvorschlags (das sogenannte „Häufeln“ oder auch Kumulieren).
Und so funktioniert das Kumulieren: Will man einen Kandidaten besonders unterstützen, kann man zwei oder höchstens drei Stimmen geben – in unserem Beispiel sind Jakob Aschenbrenner, Anni Hummel und Rosemarie Specht Profiteure. Unter Parteien ist es inoffizieller „Sport“, sogenannte Häufelkönige zu küren, also Kandidaten, die nach vorne gehäufelt werden. Aber Achtung! Vier oder gar mehr Stimmen sind nicht erlaubt.
Viele Wähler „surfen“ sogar durch die Listen und verteilten ihre Stimmen auf verschiedene Gruppierungen (Wahltheoretiker nennen dies Panaschieren).
Und so funktioniert das Panaschieren: Das sogenannte Panaschieren bedeutet, dass quer über verschiedene Listen Stimmen verteilt werden dürfen – im obigen Beispiel hat sich unser Wähler für die „Parteilosen Schexinger“ entschieden, er lässt aber auch Rosemarie Specht und Anni Hummel von den konkurrierenden „Unabhängigen Bürgern“ Stimmen zukommen.
Kombination: Erlaubt ist auch, das Wahlrecht voll auszuschöpfen, also die Liste anzukreuzen, zusätzlich zu häufeln und zu panaschieren.
Gesamtstimmenzahl beachten! Die Anzahl der Gemeinde- oder Stadträte steht oben auf dem Wahlzettel und ist abhängig von der Größe der Kommune. Dörfer bis zu 1000 Einwohner haben nur acht Gemeinderäte, eine Kreisstadt wie Fürstenfeldbruck zum Beispiel aber 40 Stadträte. Nürnberg hat 70 Stadträte, München als einzige Stadt in Bayern 80 Stadträte. Wer panaschiert oder häufelt, muss in jedem Fall darauf achten, dass die Gesamtstimmenzahl nicht überschritten wird – sonst ist sein Wahlzettel komplett ungültig. Die Annahme, dass dann nur überzählige Stimmen irgendwie abgezogen werden, ist falsch.
Was passiert, wenn man einem Kandidaten zu viele Stimmen gibt? Ist der Wahlzettel dann komplett ungültig? Nicht unbedingt! Wenn zum Beispiel irrtümlich einem Kandidaten vier Stimmen (erlaubt sind ja höchstens drei) zugeteilt werden, die Gesamtstimmenzahl jedoch nicht überschritten wird, so ist der Stimmzettel gültig. In diesem Fall gehen nur die überzähligen Stimmen an den betroffenen Kandidaten verloren.
Höchstens drei Stimmen je Kandidat: In kleineren Gemeinden kann der Kandidatenname mehrmals auftauchen, wenn die Gruppierungen oder Partei die Liste sonst nicht voll bekommen hätte. Trotzdem darf der Betreffende nur höchstens drei Stimmen erhalten, überzählige Stimmen sind ungültig. In unserem Beispiel (siehe Punkt „B“) bekommt Anni Hummel nur drei Stimmen, die anderen drei Stimmen hat der Wähler verschenkt.
Listenverbindungen bei der Kommunalwahl 2020 in Bayern: In manchen Orten verbünden sich Parteien und Gruppierungen zu Listenverbindungen. Diese ist auf dem Wahlzettel deklariert und kann bei der Auszählung nach dem d’Hondtschen Verfahren zu einem zusätzlichen Sitz führen. Das Innenministerium hat das für eine kleine Gemeinde mit 14 Ratssitzen einmal ausgerechnet. Wenn auf die Gruppe „A“ 3800 Stimmen entfallen, auf die Gruppe „D“ 2000, auf die übrigen 3800, dann erhalten A und D zusammen ohne Listenverbindung neun Sitze, mit Listenverbindung aber zehn Sitze.
Kann man auch selbst Kandidaten-Namen auf den Wahlzettel schreiben? In zwei Fällen ist es möglich, dass Kandidaten auch handschriftlich unter Angabe von Vor- und Familienname sowie Berufsbezeichnung hinzugefügt werden können.
Dies geht erstens, wenn (wie es in Dörfern öfters der Fall ist) nur ein Bürgermeisterkandidat antritt; zweitens, wenn nur eine Wahlliste angeführt ist. Natürlich ist es dann auch möglich, sich selbst hinzuzuschreiben.
Kann ich einen Kandidaten auch vom Wahlzettel streichen? Wer einen Kandidaten nicht mag, kann zwar seine Liste ankreuzen, ihn oder sie aber streichen – in unserem Beispiel (Punkt „E“) bekommt Georg Hattinger keine Stimme, obwohl der Wähler seine Liste („Parteilose Schexinger“) angekreuzt hat.
Was passiert, wenn ich einen leeren Stimmzettel abgebe? Wo nur ein Bürgermeisterkandidat antritt, war es früher erlaubt, auch einen leeren Stimmzettel abzugeben. Das ist nun nicht mehr möglich – der Stimmzettel wäre ungültig.
Keine Kritzeleien auf dem Wahlzettel! Wer (wie auf unserem Beispiel) der Kandidatin per Wahlzettel seine Liebe bekundet, macht seinen Stimmzettel ungültig. Kritzeleien haben dort nichts verloren.
Was passiert, wenn ich mich auf dem Wahlzettel verrechne? Wer sich verschreibt oder verrechnet, der darf sich vom Wahlvorstand einen neuen Stimmzettel geben lassen.